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Sitzung der Gemeindevertretung Walluf am 24.02.2011

Auswirkungen der Flugrouten zur Anpassung an die Landebahn Nord-West des Flughafen Frankfurt am Main

Im Rahmen des Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main werden die Flugbewegungen im Nahbereich des Flughafens bis 2020 deutlich zunehmen. Dies wird eine weitere Zunahme der Lärmbelastung in der Region zur Folge haben. Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn, die zum 30.10.2011 in Betrieb gehen soll, werden sich hieraus auch Veränderungen bei der Lärmbelastung und Lärmverteilung ergeben, die auch Auswirkungen auf Walluf haben können. Mit dem Probebetrieb für die neue Anflugroute wurde vor wenigen Tagen begonnen.
 
Vor diesem Hintergrund wird der Gemeindevorstand gebeten, folgende Schritte in die Wege zu leiten:
  1. Die Fluglärmkommission ist aufzufordern, rechtzeitig umfassende Informationen über den Verlauf der künftigen An- und Abflugrouten zur Verfügung zu stellen, um eine abschließende Einschätzung der Auswirkungen der Veränderungen der Flugrouten vornehmen zu können, da die bisher bekannten Informationen für eine abschließende Stellungnahme nicht ausreichend sind.
  2. Die Fluglärmkommission wird gebeten, auch den betroffenen Kommunen, die nicht Mitglied der Fluglärmkommission sind, Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen, wie dies bei früheren Verfahren zur Einführung neuer Flugrouten der Fall war, da sich aus den Veränderungen der Flugrouten auch Auswirkungen auf Walluf ergeben könnten.
  3. Die Fluglärmkommission wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ideallinien der Abflugrouten so entwickelt werden, dass direkte Überflüge von Siedlungen möglichst vermieden werden.
  4. Die Daten, der seit Juni des vergangenen Jahres in Walluf im Betrieb befindlichen Fluglärmmessstelle sind, unter Berücksichtigung des Probebetriebes für die neue Anflugroute, auszuwerten. Insbesondere soll dabei geprüft werden, ob sich durch die Routenveränderungen eine Zunahme der Flugbewegungen und des Fluglärms über Walluf ergibt.
  5. In Anbetracht der deutlichen Zunahme der Flugbewegungen und der daraus resultierenden Zunahme der Fluglärmbelastung in der Region sind die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Art und Weise zu informieren.
  6. Der Rheingau-Taunus-Kreis und die übrigen Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises, die ebenfalls von diesen Veränderungen betroffen sein könnten, sind entsprechend zu unterrichten, um sicherzustellen, das eine abgestimmte und gemeinsame Vorgehensweise erreicht werden kann.
  7. Die Gemeindevertretung ist über die weitere Entwicklung zu unterrichten.

Begründung: Erfolgt in der Sitzung

 
Wolfgang Roßmeißl (Fraktionsvorsitzender)
 

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