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Sitzung der Gemeindevertretung Walluf
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungen der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, zu prüfen, in welcher Form Kinder
und Jugendliche an Entscheidungen der Gemeinde, die diese
betreffen, stärker beteiligt werden können.
Ziel sollte die Schaffung einer Plattform sein, auf deren Basis Kinder und Jugendliche ihre Anliegen artikulieren können.
Begründung:
Durch § 4 c der Hessischen Gemeindeordnung sind die Gemeinden verpflichtet, Kinder und Jugendliche an Entscheidungen der Gemeindegremien zu beteiligen, soweit die Planungen und Vorhaben, die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren.
Viele Gemeinden in unserem Kreis sind dieser gesetzlichen Verpflichtung bereits durch die Bildung entsprechender Beiräte oder sonstiger Gremien mit Erfolg nachgekommen. Dies sollte nun auch in Walluf geprüft werden.
Auszugsweise aus einem Antrag an die Gemeindevertretung, von Wolfgang Roßmeißl (Fraktionsvorsitzender)
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