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Sitzung der Gemeindevertretung Walluf

Stellungnahme zum Kohleheizkraftwerk "Ingelheimer Aue"

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
 
Auch Walluf ist aufgefordert, zu dem geplanten Kohleheizkraftwerk auf der Ingelheimer Aue eine Stellungnahme abzugeben. In diesem Zusammenhang haben sich bereits der Gemeindevorstand als auch der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt mit diesem Thema befasst. Wie uns der Vorsitzende des BPU soeben erläutert hat, schlägt uns der Ausschuss vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
 
"Es wird seitens der Gemeinde gefordert, eine Genehmigung für das Kohlheizkraftwerk nicht zu erteilen"
 
Da diese Beschlussvorschlag nur kurz und knapp die Ablehnung des Kraftwerkes durch die Gemeinde Walluf wiedergibt, stelle ich hiermit im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, den vorliegenden Vorschlag durch die aus unserer Sicht unbedingt erforderlichen Begründungen für unseren Beschluss zu ergänzen.
 
Meine Damen und Herren, den ausführlichen Antrag haben wir Ihren Fraktionen bereits Anfang der Woche zugeleitet.
 
Bei allen zu genehmigenden Vorhaben ist es für die zuständige Genehmigungsbehörde sehr leicht und einfach einen kurzen Beschluss abzulehnen, insbesondere wenn keine grundlegenden Begründungen mitgeliefert werden.
 
So leicht wollen wir dies den zuständigen Genehmigungsbehörden aber nicht machen, denn unsere Gründe, warum wir als Gemeinde Walluf, fordern die Genehmigung für das Kohlekraftwerk nicht zu erteilen, sind schwerwiegend und maßgeblich und müssen daher bei ihrer Zurückweisung schon deutlich abgewogen werden.
 
Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Gründe eingehen:

  1. Das geplante Kohleheizkraftwerk hat hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Umwelt und Energieversorgung eine überregionale Bedeutung. Wegen der zu erwartenden überörtlichen Belastungen der Menschen und der Umwelt ist aus unserer Sicht die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 Abs.1 Raumordnungsgesetz (ROG) als vorgeschaltetes Verfahren erforderlich.
  2. Die Voraussetzungen zur Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB liegen nach unserer Auffassung nicht vor. Das Vorhaben fügt sich bezüglich der baulichen Dimensionen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wie es § 34 Abs. 1 BauGB erfordert. § 34 BauGB verlangt auch, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben müssen. Diese Frage wird durch die bisher vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend beantwortet bzw. wird von hiesiger Seite in Zweifel gezogen.
  3. Das Vorhaben ist nach unserer Auffassung in seiner beantragten Form nicht mit den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu vereinbaren. Das Vorhaben führt im Bereich des Gemeindegebietes Walluf zu erheblichen Umweltbelastungen (Luft- und Bodenverunreinigungen, Klimabeeinträchtigungen) sowie zu zusätzlichen Gefährdungen der menschlichen Gesundheit, die mit einer alternativen umweltverträglicheren Energieversorgung deutlich vermindert werden können.
  4. Das Vorhaben hat erhebliche Umweltauswirkungen und birgt zusätzliche gesundheitliche Risiken, z. B. für die Schüler der Walluftalschule, für die Kinder der Betreuungseinrichtungen und für die Bewohner des Seniorenzentrums Walluf, da diese Einrichtungen im Einwirkungsbereich des Kohleheizkraftwerkes liegen.
  5. Das geplante Kohleheizkraftwerk wird zu hohen CO2 Emissionen führen, ca. 4 Mio. t/Jahr. Die Auswirkungen dieser zusätzlichen CO2-Emissionen auch auf das Gebiet der Gemeinde Walluf werden in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung nicht im ausreichenden Umfange bewertet.
  6. Neben den bereits vorhandenen Vorbelastungen sind zusätzliche Immissionsbelastungen durch Luftschadstoffe und Feinstaub zu erwarten, die zu einer Erhöhung des gesundheitlichen Risikopotenzials in Walluf führen. Insbesondere bei Inversionswetterlagen kann der Betrieb des geplanten Kohleheizkraftwerkes in Walluf zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen führen.
  7. Der Bau des Kohleheizkraftwerkes wird eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bewirken. Daher ist unbedingt der Nachweis zu erbringen, dass die vorhandenen und geplanten Nutzungen im Einwirkungsbereich des Kohleheizkraftwerks keine nachteiligen Auswirkungen auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität und Beeinträchtigungen in den Ausnutzungsmöglichkeiten erfahren. Dies betrifft insbesondere die von dem vorhandenen und geplanten Kraftwerk ausgehenden Emissionen sowohl auf das Schutzgut "Mensch und Gesundheit" als auch die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
  8. Mit dem geplanten Vorhaben werden die städtebauliche Entwicklung und das Landschaftsbild des Wallufer Rheinufers stark beeinträchtigt und wesentlich gefährdet. Dieses hat erhebliche Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Wallufer Rheinuferlandschaft, die für Walluf von zentraler Bedeutung ist.
Meine Damen und Herren, wie bereits der Rheingau-Taunus-Kreis, die Stadt Eltville und der Rheingauer Weinbauverband muss auch die Gemeinde Walluf heute mit einer gewichtigen Begründung die Genehmigung des Kraftwerkes ablehnen. Ich bitte Sie daher unserem Ergänzungsantrag zuzustimmen, damit die Gemeinde Walluf Morgen Ihre Stellungnahme fristgerecht und mit Begründung einreichen kann.

 
Redebeiträge aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.02.2008, von
Wolfgang Roßmeißl (Fraktionsvorsitzender)
 

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