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Sitzung der Gemeindevertretung Walluf
"K 638, Neubau eines Parkplatzes im 'Johannisfeld' zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Niederwalluf"
namens aller Fraktionen in der Gemeindevertretung Walluf reichen wir den nachstehenden gemeinsamen Änderungsantrag zu dem o.a. TOP 7 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.09.2007 ein:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der vorgelegten Alternativlösung für einen Entlastungsparkplatz im "Johannisfeld" in Form der Variante 6 wird zugestimmt.
- Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die 5. Änderung des mit Verfügung des Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 22.09.1997 (Az.: IV/34-61 d 04/01-Walluf-5) genehmigten Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2005 (GVBl I S. 54 ff) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Parkplatz Johannisfeld".
Das Änderungsverfahren wird als Parallelverfahren zu dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Der Änderungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke:
Gemarkung Niederwalluf,
Flur 11, Flurstücke 71/1 (teilweise); 72; 77/1 (teilweise), 97/1 (teilweise) und 99/1 (teilweise).
Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.
- Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die Aufstellung des Bebauungsplanes "Parkplatz Johannisfeld" nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2005 (GVBl. I, S. 54 ff).
Durch diesen Bebauungsplan soll das Baurecht für einen Entlastungsparkplatz für die Ortsdurchfahrt der K 638 (Hauptstraße) auf einer bislang unbeplanten Fläche im Johannisfeld geschaffen werden. Eine direkte und verbesserte Erreichbarkeit des Parkplatzes von der K 638 ist über den Feldweg zwischen den Gebäuden Hauptstraße 69 und 70 vorgesehen.
Das Bauleitplanverfahren erfolgt im Parallelverfahren zu der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltete folgende Grundstücke:
Gemarkung Niederwalluf,
Flur 11, Flurstücke 71/1 (teilweise); 72; 77/1 (teilweise), 97/1 (teilweise) und 99/1 (teilweise).
Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Auszugsweise aus einem Antrag an die Gemeindevertretung, von
Wolfgang Roßmeißl (Fraktionsvorsitzender)
Wilhelm Markloff (Fraktionsvorsitzender)
Johann-Josef Becker (Fraktionsvorsitzender)
Frank-Edgar Portz (Fraktionsvorsitzender)
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